„Der Weg, auf dem die Schwachen sich stärken, ist der gleiche wie der, auf dem die Starken sich vervollkommnen.“

Maria Montessori

Trägerverein

Der Träger des MONTESSORI Zentrum Nürnberg ist der MONTESSORI Förderkreis Nürnberg e. V. In dem gemeinnützigen Verein haben sich engagierte Mitglieder, Eltern und Pädagog*innen zusammengeschlossen, um die Verbreitung der Montessori-Pädagogik zu fördern.

Die Einrichtungen des MONTESSORI Förderkreis e. V. werden finanziert durch staatliche bzw. kommunale Zuschüsse, Kostenbeiträge der Eltern und Spenden. Alle Mitglieder des Vereins stehen für seine Entwicklung und seine Einrichtungen in Verantwortung. Die Mitgliederversammlung ist das Organ des Vereins, in dem diese Verantwortung zum Tragen kommt. Hier werden weit reichende Beschlüsse gefasst und der Aufsichtsrat wird gewählt.

Vorstand und Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus 5 Mitgliedern und wird jeweils für den Zeitraum von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Für die laufenden Geschäfte werden vom Aufsichtsrat zwei bis drei hauptamtliche Vorstände berufen. Derzeit sind zwei Vorstände berufen.

Der Aufsichtsrat überwacht, begleitet und berät den Vorstand bei seiner Arbeit. Dazu gehört die Kontrolle des Vorstands bezüglich der Umsetzung der Strategie, der Planung sowie der Ziele des Vereins. Der Aufsichtsrat beteiligt sich nicht am operativen Geschäft und greift nicht in die unmittelbare Führung der laufenden Geschäfte ein.

Mitglieder des Aufsichtsrats sind:

  • Harald Schielein, Vorsitzender
  • Ulrich Lell, stellvertretender Vorsitzender
  • Lina Bartschat
  • Conny Holweg
  • Stefanie Tholen
Die berufenen hauptamtlichen Vorstände sind:
  • Aaron von Frantzky
  • Heribert Miethaner

Satzung des MONTESSORI Förderkreis Nürnberg. e. V.

Die Satzung des MONTESSORI Förderkreis Nürnberg. e. V. finden Sie hier.

Kostenübersicht

Mitgliedsbeitrag im MONTESSORI Förderkreis Nürnberg e. V.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt

für Einzelpersonen mind. 30 EUR,
für eine weitere im gleichen Haushalt lebende volljährige Person mind. 10 EUR,
für Unternehmen, Vereine, Körperschaften mind. 75 EUR,
für Schüler*innen, Auszubildende, Student*innen, Mütter/Väter in Elternzeit, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger*innen, Rentner*innen und Schwerbeschädigte (80 %) ermäßigt sich der Mindestbeitrag auf 2/3.