Von der Krippe

bis zum

passenden

Abschluss

– ob Mittlere Reife,

Abitur oder

Ausbildung

swoosh05

„Der Weg, auf dem die Schwachen sich stärken, ist der gleiche wie der, auf dem die Starken sich vervollkommnen.“

Maria Montessori

Hort

Unser Hort mit derzeit fünf Gruppen ist eine vorbereitete Umgebung für Kinder der Jahrgangstufen eins bis vier aus unserer Grundschule und ist eine familienergänzende und -unterstützende Einrichtung.

Er ist ein sicherer Ort, ein schützender Raum, der Zuflucht bietet. Dafür sorgen nicht nur die Räume, die kindgerecht eingerichtet und ausgestattet wurden und Rückzugs- und Spielmöglichkeiten bieten, sondern auch die Mitarbeiter*innen, die konstante und enge Bezugspersonen sind. Sie kennen die Sorgen und Nöte, die Bedürfnisse und Anliegen der Kinder und nehmen sich dieser an. Dafür sorgen die Kinder selbst: Sie schließen Freundschaften und bilden verlässliche Spielgruppen.

Die Altersgruppe 6 bis 12 Jahre
Die zweite Entwicklungsstufe, wie Maria Montessori diese Altersgruppe nennt, ist für sie eine vergleichsweise ruhige, stabile Zeit in der Entwicklung eines Kindes. Sie ist gekennzeichnet durch die Frage nach dem „Warum?“. Die Kinder wollen die Zusammenhänge und die Ursachen der Welt erforschen. Es vollzieht sich ein Wandel von der sinnenhaften Wahrnehmung zum abstrakten Denken.

Die soziale Gruppe wird sehr wichtig. Die Kinder wollen nun zusammenarbeiten und sich austauschen. In Kindergruppen dieser Altersstufe ist es deshalb lauter als im Kindergarten.

Die moralische Entwicklung, die Bewertung von Handlungen, das Gerechtigkeitsempfinden prägen sich aus. Die soziale Orientierung bekommt auf dieser Stufe eine neue Qualität.

Die vorbereitete Umgebung im Innenraum
Der Lern- und Lebensraum in unserem Hort ist so strukturiert und gestaltet, dass er den Kindern Sicherheit und Orientierung gibt und ihnen gleichzeitig die räumlichen Möglichkeiten bietet, die ihren Bedürfnissen nach Zusammensein aber auch nach Rückzug und Geborgenheit entsprechen.

Vorbereitete Umgebung draußen
Außer den Räumlichkeiten im Haus, die gruppenübergreifend genutzt werden, haben die Kinder die Möglichkeit im Pausenhof und in der Schulturnhalle zu sein.

Hortleben

Nach dem Unterricht kommen alle Hortkinder in die Horträume. Das anschließende Mittagessen ist ein fester Bestandteil im Tagesablauf.

Grundlagen der täglichen Praxis
Die Hortkinder sind festen Gruppen zugeordnet, wechseln aber, sofern es möglich ist, in der täglichen Praxis die Räume so, wie sie es für ihre Vorhaben, Spielgruppen und Aktivitäten benötigen.

Die Freiarbeit am Nachmittag (FaN)
FaN findet in der Regel zwischen 14:00 und 15:00 Uhr in einem Klassenzimmer der Schule statt. Die Kinder können so das (Montessori-) Material, das sie schon am Vormittag verwendet haben auch am Nachmittag nutzen. Dabei sind die Kinder einer festen Freiarbeitsgruppe zugeordnet, die von je 1 – 2 Hortmitarbeiter*innen geleitet wird. Diese stehen für Fragen zur Verfügung und sorgen für die notwendige Arbeitsatmosphäre.

Danach ist der Verlauf des Nachmittages für jedes Kind unterschiedlich.

Angebote
Zu Beginn eines Hortjahres wählen Kinder und Eltern aus, an welchen Aktivitäten, Kursen und Gruppen das Kind teilnehmen wird. Diese Wahl und die daraus folgende Anmeldung sind verbindlich.

Eine Auswahl der verschiedenen Angebote:

  • Zirkus mit einzelnen Elementen wie Trapez, Clowns, Tanzen, Jonglieren und vieles andere mehr
  • Chor
  • Schwimmen
  • Kochen/Backen
  • Experimente
  • Grüner Daumen 
  • Harry-Potter-AG 
  • Tanzen 
  • Töpfern 

Zusätzlich haben die Kinder die Möglichkeit zwischen verschiedenen freien Angeboten zu wählen: Fußball spielen, Bastelangebote, Vorlesen, jahreszeitlich passende Ausflüge und Aktivitäten.

Aktivitäten in den Ferien
Für die Ferienzeiten, in denen der Hort geöffnet ist, erhalten Eltern und Kinder einen Plan mit Ausflügen, Theater- und Museumsbesuchen und anderen Aktivitäten. Auch hierfür melden sich die Kinder an und können dann – im Gegensatz zur Schulzeit – ganze Tage das Zusammensein mit ihren Freund*innen genießen.

Hortfreizeit/Hortübernachtung
Eine Hortfreizeit von vier Tagen und die einmal jährlich stattfindende Hortübernachtung sind, fester Bestandteil unseres Ferienprogramms. Diese Freizeitaktivitäten tragen wesentlich zum Zusammenhalt und zur Stabilisierung der Gruppen bei. Sowohl Kinder als auch Pädagog*innen erleben sich gegenseitig noch einmal in einer ganz anderen Rolle.

Öffnungszeiten

Während der Schulzeiten:
Montag bis Donnerstag von Schulschluss bis 18:00 Uhr
Freitag von Schulschluss bis 16:00 Uhr

Innerhalb dieser Zeiten buchen Sie für Ihr Kind tägliche Besuchszeiten; aus der daraus errechneten wöchentlichen Gesamtbuchungszeit ergibt sich dann die monatliche Gebühr für den Hort.

Während der Schulferien, wenn der Hort geöffnet hat:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr

Schließzeiten:
Ca. vier Wochen vor allen Schulferienzeiten erhalten Sie eine Abfrage, ob Ihr Kind in den Zeiten der Schulferien, in denen der Hort geöffnet hat, den Hort besuchen wird.

Der Hort hat in der Regel zu folgenden Zeiten geschlossen:

  • während der gesamten Herbstferien (Oktober/November), dies ist die Fortbildungswoche für die Hortmitarbeiter*innen
  • während der gesamten Weihnachtsferien (Dezember/Januar)
  • in der zweiten Woche der Osterferien
  • in der zweiten Woche der Pfingstferien
  • ca. zwei bis drei Wochen in den Sommerferien (August)

Aufnahmeverfahren

Informationsabend
Der Informationsabend zur Grundschule findet in der Regel im Januar statt. Im Rahmen dieses Abends erhalten Sie auch Informationen zum Hort und wir beantworten gerne all Ihre Fragen.

Aufnahmealter
Derzeit nehmen wir Kinder im Grundschulalter in den Hort auf.

Bewerbung
Formulare zur Bewerbung um einen Hortplatz für kommenden Herbst erhalten Sie im Schulsekretariat oder unter Downloads. Die ausgefüllte Bewerbung geben Sie bitte zusammen mit der Bewerbung um einen Schulplatz ab. Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens für die Schule entscheiden wir über die Vergabe von Hortplätzen.

Der Bewerbungsschluss für den Hort ist an den Bewerbungsschluss für einen Schulplatz gebunden.

Auswahlkriterien

  • Geschwisterkinder
  • Betreuungsbedarf 


Elternabend für neue Eltern
Im Juli findet ein Elternabend mit den wichtigsten Vorinformationen statt – dazu erhalten Sie rechtzeitig eine Einladung.

Hortbeginn ist der 1. September.

Was Sie noch wissen sollten
Da wir aufgrund der Vielzahl von interessierten Eltern keine individuellen Führungen während der Betriebszeiten des Hortes machen, bitten wir Sie, den angebotenen Abend zur Besichtigung und Information zu nutzen. Während dieser Veranstaltung können Sie die Bewerbung um einen Hortplatz bei uns abgeben.

Termine
In unserem Terminkalender finden Sie alle wichtigen aktuellen Termine.

Kosten

Eine detaillierte Kostenübersicht und Informationen zum Essensgeld finden Sie auf unserer Startseite unter Downloads.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen, dem MONTESSORI Förderkreis Nürnberg e. V. (Adresse: Dr.-Carlo-Schmid-Str. 128 – 130, 90491 Nürnberg; Telefon: 0911 580547-10; E‑Mail: geschaeftsstelle@montessori-nuernberg.de) (nachfolgend „Veranstalter“) und dem/der Bewerber/in für die und/oder Teilnehmer/in an den von ihr in Präsenz- oder Online-Form angebotenen Kursen und/oder Veranstaltungen (nachfolgend „Teilnehmer“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Etwaige Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Veranstalterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung, das Aufnahmeverfahren und der Vertragsabschluss für die Teilnahme an Präsenz- oder Online-Kursen richten sich nach diesen Bedingungen.

(2) Die Anmeldung für die Teilnahme an Präsenz- oder Online- Veranstaltungen erfolgt über die Internetseite der Veranstalterin (www.montessori-nuernberg.de). Dort wird der Teilnehmer aufgefordert, die erforderlichen Anmeldedaten einzugeben. Durch Klicken des Buttons „Verbindlich Anmelden“ gibt der Teilnehmer ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der von ihm gewählten Veranstaltung ab. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Eingangsbestätigung per E Mail, die noch keine Annahme des Antrages darstellt.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Teilnehmer von der Veranstalterin eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail (nachfolgend „Teilnahmebestätigung“) erhalten hat. Die Annahme des Angebotes auf Abschluss des Vertrages hängt insbesondere von den freien Kapazitäten der jeweiligen Veranstaltung ab. In der Bestätigungs-E-Mail erhält der Teilnehmer weitere Informationen zur Veranstaltung (Datum, Ort usw.).

§ 3 Teilnahmegebühr für Seminare/Kurse

(1) Die im Programm angegebenen Preise umfassen die Teilnahmegebühr und ggf. Arbeitsmaterialien für die Teilnehmer. Weitergehende ggf. enthaltene Serviceleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Programmtext und den Einzelbeschreibungen.

(2) Nicht enthalten sind Reise- und Übernachtungskosten – diese werden durch die Teilnehmer getragen. Buchungen für Übernachtungen erfolgen durch die Teilnehmer. Abweichende Regelungen sind in den Einzelbeschreibungen ersichtlich.

(3) Erstattungen für nicht oder nicht vollständig abgenommene Leistungen erfolgen nicht.

§ 4 Zahlungsmodalitäten

(1) Die Zahlungsmodalitäten für die Teilnahme an Studiengängen richten sich nach diesen Bedingungen.

(2) Die Zahlung für Veranstaltungen erfolgt auf Rechnung der Veranstalterin. Die Rechnung wird dem Teilnehmer einer Präsenz-Veranstaltung zusammen mit der Teilnahmebestätigung ca. vier bis sechs Wochen vor dem Termin der Präsenz-Veranstaltung per E-Mail zugesendet.

(3) Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist mit Zugang der Rechnung fällig und hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen.

(4) Auf Anfrage kann die Zahlung der Teilnehmergebühr für mehrjährige Kurse anteilig, entsprechend der Dauer in Jahren eines Kurses, in Raten jährlich im Voraus beglichen werden.

§ 5 Stornierung und Absage von Veranstaltungen

(1) Sollte der Teilnehmer nach Erhalt der Rechnung unerwartet nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, ist eine Absage in Textform (§ 126b BGB, Email genügt), ohne Nennung von Gründen, erforderlich.

(2) Im Falle der Nichtteilnahme werden folgende Gebühren erhoben:

(a) bis zum Erhalt der Teilnahmebestätigung oder im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts sind bei Präsenz-Veranstaltungen keine Gebühren mit einer Stornierung verbunden;

(b) nach Erhalt der Teilnahmebestätigung bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 50% der Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt;

(c) ab 4 Wochen vor dem Beginn einer Veranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

(d) Bei Kursen mit einer online Lernplattform gilt die Übermittlung der Anmeldedaten für die Lernplattform als Kursbeginn.

(e) Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden entsprechend den Stornobedingungen wiedererstattet.

(3) Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass der Veranstalterin durch die Absage bzw. die Nichtteilnahme keine oder geringere Schäden entstanden sind als die nach Abs. (2) pauschalierten.

(4) Die Veranstalterin sowie der jeweilige Veranstalter behalten sich vor, Veranstaltungstage, Veranstaltungsblöcke oder Kurse (siehe § 5 Abs. 5 buchst (a)) räumlich und/oder zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In Ausnahmefällen kann auch ein Wechsel des Dozenten/der Dozentin möglich sein.

(5) Sollte ohne Verschulden des Teilnehmers eine Absage durch den Veranstalter stattfinden müssen, gelten folgende Regelungen:

(a) Der Montessori Förderkreis e.V. bemüht sich im Falle einer Absage stets, eine Verlegung der Veranstaltung anzubieten. Als Veranstaltungstag wird ein einzelner Tag bezeichnet, an dem eine Veranstaltung stattfindet. Als „Abschlussveranstaltung“ wird bei den Montessori Intensivseminaren die Abschlussveranstaltung bezeichnet. Bei den Montessori Ausbildungskursen bezeichnet der Begriff „Veranstaltungsblock“ die Blockwoche in den Sommerferien, oder die Blöcke freitags und samstags jeweils einzeln. Als Fachbereich werden alle Veranstaltungen zum Thema eines Fachbereiches bezeichnet. Als „Kurs“ wird der gesamte Kurs bzw. das gesamte Seminar bezeichnet.

(b) Bei Absage eines Veranstaltungstages oder eines Veranstaltungsblocks ohne Verlegung, wird der anteilige Preis des jeweiligen Veranstaltungstages oder -blocks zurückerstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt. Der anteilige Preis errechnet sich beim Montessori Ausbildungskurs daraus, dass der Preis des jeweiligen Fachbereiches durch die Anzahl der Tage des Fachbereichs geteilt wird und damit der Preis eines einzelnen Veranstaltungstags oder -blocks ermittelt wird und vom Gesamtpreis abgezogen wird.

(c) Bei Absage von Veranstaltungstagen, -blöcken oder Kursen besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf nachträgliche Durchführung. Der Teilnehmer kann den Preis des Kurses auch nicht weitergehend als unter § 5 Abs. 5 buchst. (b) geregelt mindern.

(d) Bei Absage eines Kurses ohne Verlegung wird der gesamte Kurspreis zurückerstattet.

§ 6 Haftung

(1) Die Veranstalterin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Veranstalterin haftet für leichte Fahrlässigkeit nur, soweit diese auf der Verletzung solcher Pflichten beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen durfte (wesentliche Vertragspflichten). Die Haftung ist dabei auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Arglist oder im Fall einer Garantie. Die Haftungsbegrenzung gilt auch für Erfüllungsgehilfen und Organe der Veranstalterin.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen der Veranstalterin und den Teilnehmern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Teilnehmer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt

(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

(3) Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.