gefördert durch:
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen, dem MONTESSORI Förderkreis Nürnberg e. V. (Adresse: Dr.-Carlo-Schmid-Str. 128 – 130, 90491 Nürnberg; Telefon: 0911 580547-10; E‑Mail: geschaeftsstelle@montessori-nuernberg.de) (nachfolgend „Veranstalter“) und dem/der Bewerber/in für die und/oder Teilnehmer/in an den von ihr in Präsenz- oder Online-Form angebotenen Kursen und/oder Veranstaltungen (nachfolgend „Teilnehmer“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Etwaige Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Veranstalterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Die Anmeldung, das Aufnahmeverfahren und der Vertragsabschluss für die Teilnahme an Präsenz- oder Online-Kursen richten sich nach diesen Bedingungen.
(2) Die Anmeldung für die Teilnahme an Präsenz- oder Online- Veranstaltungen erfolgt über die Internetseite der Veranstalterin (www.montessori-nuernberg.de). Dort wird der Teilnehmer aufgefordert, die erforderlichen Anmeldedaten einzugeben. Durch Klicken des Buttons „Verbindlich Anmelden“ gibt der Teilnehmer ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der von ihm gewählten Veranstaltung ab. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Eingangsbestätigung per E Mail, die noch keine Annahme des Antrages darstellt.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Teilnehmer von der Veranstalterin eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail (nachfolgend „Teilnahmebestätigung“) erhalten hat. Die Annahme des Angebotes auf Abschluss des Vertrages hängt insbesondere von den freien Kapazitäten der jeweiligen Veranstaltung ab. In der Bestätigungs-E-Mail erhält der Teilnehmer weitere Informationen zur Veranstaltung (Datum, Ort usw.).
(1) Die im Programm angegebenen Preise umfassen die Teilnahmegebühr und ggf. Arbeitsmaterialien für die Teilnehmer. Weitergehende ggf. enthaltene Serviceleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Programmtext und den Einzelbeschreibungen.
(2) Nicht enthalten sind Reise- und Übernachtungskosten – diese werden durch die Teilnehmer getragen. Buchungen für Übernachtungen erfolgen durch die Teilnehmer. Abweichende Regelungen sind in den Einzelbeschreibungen ersichtlich.
(3) Erstattungen für nicht oder nicht vollständig abgenommene Leistungen erfolgen nicht.
(1) Die Zahlungsmodalitäten für die Teilnahme an Studiengängen richten sich nach diesen Bedingungen.
(2) Die Zahlung für Veranstaltungen erfolgt auf Rechnung der Veranstalterin. Die Rechnung wird dem Teilnehmer einer Präsenz-Veranstaltung zusammen mit der Teilnahmebestätigung ca. vier bis sechs Wochen vor dem Termin der Präsenz-Veranstaltung per E-Mail zugesendet.
(3) Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist mit Zugang der Rechnung fällig und hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen.
(4) Auf Anfrage kann die Zahlung der Teilnehmergebühr für mehrjährige Kurse anteilig, entsprechend der Dauer in Jahren eines Kurses, in Raten jährlich im Voraus beglichen werden.
(1) Sollte der Teilnehmer nach Erhalt der Rechnung unerwartet nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, ist eine Absage in Textform (§ 126b BGB, Email genügt), ohne Nennung von Gründen, erforderlich.
(2) Im Falle der Nichtteilnahme werden folgende Gebühren erhoben:
(a) bis zum Erhalt der Teilnahmebestätigung oder im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts sind bei Präsenz-Veranstaltungen keine Gebühren mit einer Stornierung verbunden;
(b) nach Erhalt der Teilnahmebestätigung bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 50% der Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt;
(c) ab 4 Wochen vor dem Beginn einer Veranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
(d) Bei Kursen mit einer online Lernplattform gilt die Übermittlung der Anmeldedaten für die Lernplattform als Kursbeginn.
(e) Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden entsprechend den Stornobedingungen wiedererstattet.
(3) Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass der Veranstalterin durch die Absage bzw. die Nichtteilnahme keine oder geringere Schäden entstanden sind als die nach Abs. (2) pauschalierten.
(4) Die Veranstalterin sowie der jeweilige Veranstalter behalten sich vor, Veranstaltungstage, Veranstaltungsblöcke oder Kurse (siehe § 5 Abs. 5 buchst (a)) räumlich und/oder zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In Ausnahmefällen kann auch ein Wechsel des Dozenten/der Dozentin möglich sein.
(5) Sollte ohne Verschulden des Teilnehmers eine Absage durch den Veranstalter stattfinden müssen, gelten folgende Regelungen:
(a) Der Montessori Förderkreis e.V. bemüht sich im Falle einer Absage stets, eine Verlegung der Veranstaltung anzubieten. Als Veranstaltungstag wird ein einzelner Tag bezeichnet, an dem eine Veranstaltung stattfindet. Als „Abschlussveranstaltung“ wird bei den Montessori Intensivseminaren die Abschlussveranstaltung bezeichnet. Bei den Montessori Ausbildungskursen bezeichnet der Begriff „Veranstaltungsblock“ die Blockwoche in den Sommerferien, oder die Blöcke freitags und samstags jeweils einzeln. Als Fachbereich werden alle Veranstaltungen zum Thema eines Fachbereiches bezeichnet. Als „Kurs“ wird der gesamte Kurs bzw. das gesamte Seminar bezeichnet.
(b) Bei Absage eines Veranstaltungstages oder eines Veranstaltungsblocks ohne Verlegung, wird der anteilige Preis des jeweiligen Veranstaltungstages oder -blocks zurückerstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt. Der anteilige Preis errechnet sich beim Montessori Ausbildungskurs daraus, dass der Preis des jeweiligen Fachbereiches durch die Anzahl der Tage des Fachbereichs geteilt wird und damit der Preis eines einzelnen Veranstaltungstags oder -blocks ermittelt wird und vom Gesamtpreis abgezogen wird.
(c) Bei Absage von Veranstaltungstagen, -blöcken oder Kursen besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf nachträgliche Durchführung. Der Teilnehmer kann den Preis des Kurses auch nicht weitergehend als unter § 5 Abs. 5 buchst. (b) geregelt mindern.
(d) Bei Absage eines Kurses ohne Verlegung wird der gesamte Kurspreis zurückerstattet.
(1) Die Veranstalterin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Veranstalterin haftet für leichte Fahrlässigkeit nur, soweit diese auf der Verletzung solcher Pflichten beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen durfte (wesentliche Vertragspflichten). Die Haftung ist dabei auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Arglist oder im Fall einer Garantie. Die Haftungsbegrenzung gilt auch für Erfüllungsgehilfen und Organe der Veranstalterin.
(1) Auf Verträge zwischen der Veranstalterin und den Teilnehmern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Teilnehmer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt
(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
(3) Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.