Von der Krippe

bis zum

passenden

Abschluss

– ob Mittlere Reife,

Abitur oder

Ausbildung

swoosh05

Herzlich Willkommen
in der MONTESSORI Kinderkrippe!

Unser Pädagog*innenteam freut sich darauf, Sie und Ihr Kind kennenzulernen.

Der Übergang vom häuslichen und sehr überschaubaren Leben (Bezugspersonen, Örtlichkeiten … ) in die Klein­kindgemeinschaft stellt für alle Kinder einen großen Entwicklungsschritt dar. Damit gehen vielfältige Herausforderungen für die Familie einher.

Kleine Kinder verkraften keine abrupte Trennung von ihren Eltern, auch wenn sie vielleicht nur stundenweise erfolgt. Für einen idealen Übergang ist vor allem Zeit nötig, die Sie vielleicht nicht zu haben glauben, wenn Sie Ihre Arbeit rasch aufnehmen müssen. Doch gerade dann sollten Sie diesen Aufwand als Investition ansehen, damit die neue Umgebung für Ihr Kind ein Ort des Vertrauens und der Sicherheit wird. Denn wenn sich Ihr Kind in der Kleinkindgemeinschaft wohlfühlt, werden auch Sie sich wohlfühlen.

„Das Kind ist nicht ein leeres Gefäß, das wir mit unserem Wissen angefüllt haben und das uns so alles verdankt.

Nein, das Kind ist der Baumeister des Menschen, und es gibt niemanden, der nicht von dem Kind, das er selbst einmal war, gebildet wurde."

Maria Montessori

Das können Sie vorbereitend planen:

Für die erste Zeit in der Kinderkrippe planen Sie bitte mindestens 4 bis 6 Wochen ein, in denen Sie auf Abruf erreichbar sind und jederzeit abholen können, falls es nötig sein sollte. Ihre Gelassenheit und Ihr Gefühl Zeit zu haben wird das Kind spüren und übernehmen.

In den ersten Wochen ist es für die meisten Kinder hilfreich, wenn immer die selbe Person zum Bringen und Abholen kommt: Die gleichbleibenden Wiederholungen geben Sicherheit.

Die Vorbereitung bis zum Eingewöhnungsgespräch:

Vor dem ersten Krippentag Ihres Kindes findet ein Erstgespräch zum Thema „Eingewöhnung in die Kinderkrippe“ statt.

Zu diesen bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Fragebogen
„Eingewöhnung in die Kinderkrippe“
Bitte füllen Sie den Fragebogen kurz vor dem tatsächlichen Termin Ihres Eingwöhnungsgesprächs (Der Entwicklungsstand Ihres Kindes soll so aktuell wie möglich erfasst werden) aus und bringen das ausgedruckte PDF ausgefüllt zum Gespräch mit. Besonderheiten können Sie im Rahmen dieses Elterngesprächs besprechen.
7 gleiche Fotos Ihres Kindes
Bitte bringen Sie 7 Fotos Ihres Kindes - alle mit dem gleichen Motiv - in der Größe 10 x 15 cm zum Eingewöhnungsgespräch mit. Wir schneiden Fotos auf die für uns passende Größe zu. Daher bitte keine Portraitaufnahmen wie beim Passbild, sondern eher Ganzkörper- oder Oberkörperaufnahmen. Auf den Fotos sollte das Gesicht des Kindes gut zu erkennen sein und die Aufnahme muss zeitlich aktuell sein. So können die Mitarbeiter*innen die Räume und Gegenstände vorbereiten.
Weitere, unterschiedliche Fotos für das "Ich-Buch" Ihres Kindes
Dafür bringen Sie bitte Fotos im Hochformat, in der Größe 10 x 15 cm, mit.

Auf den Bildern sollten Personen sein, die aktuell eine Rolle im Leben des Kindes spielen. Auf die Rückseite schreiben Sie den Namen der jeweiligen Person, gerne können Sie die Stellung zur Familie (Patenonkel, bester Freund, liebe Nachbarn etc.), Spitznamen oder Eigenbegriffe des Kindes mit angeben.

Beispiele:
- Eltern, jeweils auf einem Bild
- Geschwister alleine auf einem Bild
- 1 Familienbild
- Großeltern, jeweils auf einem Bild
- andere relevante Bezugspersonen, jeweils auf einem Bild
- evtl. Personen, die das Kind abholen werden
- Haustiere
- 1 - 2 Lieblingsspielsachen
- 1 - 2 Lieblingsbeschäftigungen
Krippenausstattung Ihres Kindes
Bitte besorgen Sie vor der Eingewöhnung alle Dinge für den Krippenaufenthalt Ihres Kindes, die auf der Liste für den ersten Krippentag angefordert sind.

Das Eingewöhnungsgespräch

Das Eingewöhnungsgespräch findet in der Regel eine Woche vor dem Beginn der Eingewöhnung statt. Startet ihr Kind gleich zu Beginn des Kitajahres planen wir das Eingewöhnungsgespräch bereits Ende Juli. Es sollte von der Person wahrgenommen werden, welche die Eingewöhnungszeit des Kindes begleitet. Ist dies kein*e Erziehungsberechtigte*r, sollte auch diese*r anwesend sein.

Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Anliegen und offenen Fragen mit dem*der Bezugspädagog*in Ihres Kindes zu besprechen. Als Grundlage für dieses Gespräch dient der Fragebogen „Eingewöhnung in die Krippe“, welchen Sie bereits vorab online ausgefüllt haben. Anderenfalls können Sie den Fragebogen auch als PDF herunterladen und ausgefüllt zum Termin mitbringen. Bringen Sie bitte außerdem den Impfpass und das Heft der Früherkennungsuntersuchungen (sog. U-Heft) zum Gespräch mit.

Das Gespräch dauert i. d. R. 45 Minuten. Es findet generell ohne die Anwesenheit Ihres Kindes statt. 

Die Eingewöhnungszeit

Kinder können den Übergang dann gut meistern, wenn alle beteiligten Erwachsenen einander vertrauen und einen ehrlichen Umgang miteinander pflegen.

Zur Orientierung geben wir Ihnen einen möglichen zeitlichen Ablauf der ersten Tage in der Kinderkrippe:

Dauer
Die Eingewöhnungsphase dauert i. d. R. 4 bis 6 Wochen. Sie ist ermüdend und anstrengend für das Kind, daher sollte das Kind die Einrich­tung während der ersten drei Wochen nur halbtags besuchen.
Der 1. Tag in der Krippe
Bitte kommen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt in die Krippe und bringen alle Dinge mit, die auf der Liste für den ersten Krippentag angefordert waren.
Eine feste Bezugsperson
Es ist eine Person nötig, die in der Einge­wöhnungsphase konstant für das Kind da sein kann - keinesfalls sollten wechselnde Personen zuständig sein. Klären Sie bitte rechtzeitig, ob Mutter, Vater, Oma, Opa, Tante ... die Eingewöhnung übernehmen können.
Die erste gemeinsame Zeit in der Krippe
Die ersten drei Tage verbringen Sie ca. 45 Minuten zusammen mit Ihrem Kind in der Krippe und gehen dann gemeinsam nach Hause. Sie bilden den „sicheren Hafen“ für Ihr Kind – die Pädagog*innen gestalten den Tag und nehmen Kontakt zu Ihrem Kind auf.
Zum ersten Mal "getrennt-sein"
Sie verabschieden sich frühestens am vierten Tag nach Absprache mit dem*der zuständigen Mitarbeiter*in für eine Zeit von i. d. R. 15 bis 30 Minuten.

Bitte gehen Sie in den Windfang und warten dort. Auch wenn es manchmal schwerfällt: Bitte verabschieden Sie sich immer und „schleichen“ sich nicht einfach davon. Nur so kann Ihr Kind Vertrauen entwickeln.

Nach der vereinbarten Zeit begleitet der*die Pädagog*in das Kind in die Garderobe und bringt es angezogen zu Ihnen in den Windfang.
Die folgenden Tage
An den folgenden Tagen sollten die Zeiten, die Ihr Kind alleine in der Krippe bleibt Stück für Stück länger werden. Auch dies besprechen Sie mit dem*der zuständigen Pädagog*in. In der Regel können Sie, sofern die Trennung für die Zeit von etwa einer Stunde gut vom Kind angenommen wird, den Windfang verlassen.

Wenn die Trennungszeit länger ist, können Sie das Haus gern für einen Kaffee oder den kleinen Einkauf verlassen und kommen zur vereinbarten Zeit wieder zurück. Sie müssen in dieser Zeit telefonisch erreichbar sein, um ggf. schnell zum Abholen kommen zu können.

Diese Absprache ist eine Absprache auf Erwachsenenebene.
Essen & Schlafen
Auch das Essen und Schlafen in der neuen Umgebung kann eine Herausforderung für Ihr Kind sein. Die Pädagog*innen werden ihr Kind schrittweise damit vertraut machen. Die Dauer, wie lange ihr Kind alleine in der Einrichtung verbleibt, richtet sich immer individuell danach, wie Ihr Kind auf die neue Situation reagiert.
Ihr Kind ist in der Krippe angekommen
Wir streben es an, nach i. d. R. 4 – 6 Wochen die vereinbarte Buchungszeit zu erreichen.

Lässt sich das Kind in Abwesenheit der Eingewöhnungsperson von den Pädagoginnen beruhigen und trösten und nimmt Kontakt zu anderen Kindern auf, so ist die Eingewöhnung abgeschlossen.
Nachgespräch
Nach der Eingewöhnung werden die Pädagog*innen der Krippe ein Eingewöhnungsnachgespräch mit Ihnen führen, um die Wochen des Übergangs auf dieser Ebene zu begleiten.

Während der gesamten Krippenzeit (also auch in der Eingewöhnungszeit) gilt:

Wir Erwachsene sprechen nicht im Beisein des Kindes über ein Kind, sondern mit ihm gemeinsam. Nutzen Sie daher bitte zum genaueren Austausch über kritische Themen, die das Kind betreffen, Elterngesprächstermine oder sprechen die Pädagog*in allein an.

Dieser zeitliche Ablauf ist ein durchschnittlicher Erfahrungswert und dient Ihrer Orientierung. Er kann sich in Absprache mit den Pädagog*innen verändern – je nach Mentalität und Bereitschaft Ihres Kindes.

Eltern-ABC

Ausstattungsliste für den 1. Krippentag

Veranstaltungen und Termine der Krippe

Krippe
Di., 27. 01. 2026
Winterelternabend
18:00 Uhr
Krippe während der Osterferien geschlossen:
Di., 07. Apr. 2026
bis Fr., 10. Apr. 2026
Krippe während der Sommerferien geschossen:
Mo., 10. Aug. 2026
bis Fr., 28. Aug. 2026

Weitere hilfreiche Dokumente

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen, dem MONTESSORI Förderkreis Nürnberg e. V. (Adresse: Dr.-Carlo-Schmid-Str. 128 – 130, 90491 Nürnberg; Telefon: 0911 580547-10; E‑Mail: geschaeftsstelle@montessori-nuernberg.de) (nachfolgend „Veranstalter“) und dem/der Bewerber/in für die und/oder Teilnehmer/in an den von ihr in Präsenz- oder Online-Form angebotenen Kursen und/oder Veranstaltungen (nachfolgend „Teilnehmer“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Etwaige Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Veranstalterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung, das Aufnahmeverfahren und der Vertragsabschluss für die Teilnahme an Präsenz- oder Online-Kursen richten sich nach diesen Bedingungen.

(2) Die Anmeldung für die Teilnahme an Präsenz- oder Online- Veranstaltungen erfolgt über die Internetseite der Veranstalterin (www.montessori-nuernberg.de). Dort wird der Teilnehmer aufgefordert, die erforderlichen Anmeldedaten einzugeben. Durch Klicken des Buttons „Verbindlich Anmelden“ gibt der Teilnehmer ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der von ihm gewählten Veranstaltung ab. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Eingangsbestätigung per E Mail, die noch keine Annahme des Antrages darstellt.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Teilnehmer von der Veranstalterin eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail (nachfolgend „Teilnahmebestätigung“) erhalten hat. Die Annahme des Angebotes auf Abschluss des Vertrages hängt insbesondere von den freien Kapazitäten der jeweiligen Veranstaltung ab. In der Bestätigungs-E-Mail erhält der Teilnehmer weitere Informationen zur Veranstaltung (Datum, Ort usw.).

§ 3 Teilnahmegebühr für Seminare/Kurse

(1) Die im Programm angegebenen Preise umfassen die Teilnahmegebühr und ggf. Arbeitsmaterialien für die Teilnehmer. Weitergehende ggf. enthaltene Serviceleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Programmtext und den Einzelbeschreibungen.

(2) Nicht enthalten sind Reise- und Übernachtungskosten – diese werden durch die Teilnehmer getragen. Buchungen für Übernachtungen erfolgen durch die Teilnehmer. Abweichende Regelungen sind in den Einzelbeschreibungen ersichtlich.

(3) Erstattungen für nicht oder nicht vollständig abgenommene Leistungen erfolgen nicht.

§ 4 Zahlungsmodalitäten

(1) Die Zahlungsmodalitäten für die Teilnahme an Studiengängen richten sich nach diesen Bedingungen.

(2) Die Zahlung für Veranstaltungen erfolgt auf Rechnung der Veranstalterin. Die Rechnung wird dem Teilnehmer einer Präsenz-Veranstaltung zusammen mit der Teilnahmebestätigung ca. vier bis sechs Wochen vor dem Termin der Präsenz-Veranstaltung per E-Mail zugesendet.

(3) Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist mit Zugang der Rechnung fällig und hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen.

(4) Auf Anfrage kann die Zahlung der Teilnehmergebühr für mehrjährige Kurse anteilig, entsprechend der Dauer in Jahren eines Kurses, in Raten jährlich im Voraus beglichen werden.

§ 5 Stornierung und Absage von Veranstaltungen

(1) Sollte der Teilnehmer nach Erhalt der Rechnung unerwartet nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, ist eine Absage in Textform (§ 126b BGB, Email genügt), ohne Nennung von Gründen, erforderlich.

(2) Im Falle der Nichtteilnahme werden folgende Gebühren erhoben:

(a) bis zum Erhalt der Teilnahmebestätigung oder im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts sind bei Präsenz-Veranstaltungen keine Gebühren mit einer Stornierung verbunden;

(b) nach Erhalt der Teilnahmebestätigung bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 50% der Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt;

(c) ab 4 Wochen vor dem Beginn einer Veranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

(d) Bei Kursen mit einer online Lernplattform gilt die Übermittlung der Anmeldedaten für die Lernplattform als Kursbeginn.

(e) Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden entsprechend den Stornobedingungen wiedererstattet.

(3) Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass der Veranstalterin durch die Absage bzw. die Nichtteilnahme keine oder geringere Schäden entstanden sind als die nach Abs. (2) pauschalierten.

(4) Die Veranstalterin sowie der jeweilige Veranstalter behalten sich vor, Veranstaltungstage, Veranstaltungsblöcke oder Kurse (siehe § 5 Abs. 5 buchst (a)) räumlich und/oder zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In Ausnahmefällen kann auch ein Wechsel des Dozenten/der Dozentin möglich sein.

(5) Sollte ohne Verschulden des Teilnehmers eine Absage durch den Veranstalter stattfinden müssen, gelten folgende Regelungen:

(a) Der Montessori Förderkreis e.V. bemüht sich im Falle einer Absage stets, eine Verlegung der Veranstaltung anzubieten. Als Veranstaltungstag wird ein einzelner Tag bezeichnet, an dem eine Veranstaltung stattfindet. Als „Abschlussveranstaltung“ wird bei den Montessori Intensivseminaren die Abschlussveranstaltung bezeichnet. Bei den Montessori Ausbildungskursen bezeichnet der Begriff „Veranstaltungsblock“ die Blockwoche in den Sommerferien, oder die Blöcke freitags und samstags jeweils einzeln. Als Fachbereich werden alle Veranstaltungen zum Thema eines Fachbereiches bezeichnet. Als „Kurs“ wird der gesamte Kurs bzw. das gesamte Seminar bezeichnet.

(b) Bei Absage eines Veranstaltungstages oder eines Veranstaltungsblocks ohne Verlegung, wird der anteilige Preis des jeweiligen Veranstaltungstages oder -blocks zurückerstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt. Der anteilige Preis errechnet sich beim Montessori Ausbildungskurs daraus, dass der Preis des jeweiligen Fachbereiches durch die Anzahl der Tage des Fachbereichs geteilt wird und damit der Preis eines einzelnen Veranstaltungstags oder -blocks ermittelt wird und vom Gesamtpreis abgezogen wird.

(c) Bei Absage von Veranstaltungstagen, -blöcken oder Kursen besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf nachträgliche Durchführung. Der Teilnehmer kann den Preis des Kurses auch nicht weitergehend als unter § 5 Abs. 5 buchst. (b) geregelt mindern.

(d) Bei Absage eines Kurses ohne Verlegung wird der gesamte Kurspreis zurückerstattet.

§ 6 Haftung

(1) Die Veranstalterin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Veranstalterin haftet für leichte Fahrlässigkeit nur, soweit diese auf der Verletzung solcher Pflichten beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen durfte (wesentliche Vertragspflichten). Die Haftung ist dabei auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Arglist oder im Fall einer Garantie. Die Haftungsbegrenzung gilt auch für Erfüllungsgehilfen und Organe der Veranstalterin.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen der Veranstalterin und den Teilnehmern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Teilnehmer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt

(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

(3) Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.