Von der Krippe

bis zum

passenden

Abschluss

– ob Mittlere Reife,

Abitur oder

Ausbildung

swoosh05

Der Elternbeirat Kinderhaus

Der Elternbeirat agiert in erster Linie als Sprachrohr der Elternschaft, aber auch als Unterstützung der Sichtweisen der Kinderhausleitung, Einrichtungsleitungen und deren Mitarbeitenden gegenüber den Eltern bzw. der Anregungen des pädagogischen Personals gegenüber dem MONTESSORI Kinderhaus. Er nimmt Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern entgegen, prüft sie und bringt sie gegenüber der Einrichtungsleitung ein. So wird
die Elternvertretung zum „Sprachrohr“ der gesamten Elternschaft.

Der Elternbeirat trifft sich monatlich zu einer gemeinsamen Elternbeirats-Sitzung (ca. 2 Std./pro Sitzung). Die Sitzung findet in der Regel in Präsenz in den Räumlichkeiten des MONTESSORI Zentrums statt.

Der Elternbeirat MONTESSORI Kinderhaus besteht aus insgesamt 12 Vertretern*innen. Es werden pro Einrichtung (Krippe, Kindergarten und Hort) jährlich jeweils vier Vertreter*innen aus der Elternschaft in den Elternbeirat gewählt.

Das Mitwirken im Elternbeirat Kinderhaus wird als Elternarbeitsstunden (gesamt 30 Stunden) angerechnet. Die darüber hinaus anfallenden Arbeitsstunden werden auf freiwilliger Basis von Seiten der Elternbeirats-Mitglieder erbracht.

Jedes Mitglied übernimmt zum Start des Kinderhausjahres einige Aufgaben der Elternbeirats-Tätigkeiten. Hierunter fallen neben dem Vorsitz und dem stellvertretenden Vorsitz zahlreiche administrative, koordinative und organisatorische Aufgaben.

Zu den Aufgaben des Elternbeirat Kinderhaus gehört unter anderem:

Zum Elternbeirat gehören im Jahr 2025/2026 folgende Eltern:

Lisa Feldmeier

Hort Erdbeere

Henrik Pitzer

Hort Himbeere

Tina Meyer

Vorsitz Elternbeirat Kinderhaus
Hort Himbeere

Franziska Kühn

Hort Stachelbeere

Marie-Luise Lauterbach

KiGa Klatschmohn

Anastasia Valentini

KiGa Kornblume

Julius Vomhof

KiGa Löwenzahn

Jonas Kurz

KiGa Ringelblume

Ann-Kathrin Bringmann

Krippe Blaustern

Stella Buttgereit

Krippe Kleeblatt

Kristina Seyler

Krippe Kleeblatt

Katharina Ivic

Stellvertretender Vorsitz Elternbeirat Kinderhaus
Krippe Schlüsselblume

Der Elternbeirat Schule

Der Elternbeirat ist die Vertretung aller Erziehungsberechtigten. Der Elternbeirat der MONTESSORI Schule setzt sich aus den Klassenelternsprecher*innen aller Klassen zusammen. Jede*Jeder Klassenelternspreche*in hat einen oder zwei Vertreter, die ebenfalls aktiv mitwirken.

Der Elternbeirat erfüllt die Informations- und Beratungspflicht gegenüber den Eltern und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit.

Zu erreichen ist der Elternbeirat über folgende E-Mail-Adresse:
eb-schule@montessori-nuernberg.de

Zum Elternbeirat gehören im Jahr 2025/2026 folgende Eltern:

Alexandra Kucharz

Mb

Andreas Sauer

Jugendstufe

Brigitte Sauer

Jugendstufe

Christian Clausen

Jugendstufe

Christoph Zimmermann

Weide

Claudia Freund-Grimm

Oc

David Skiba

Ma

Dilan Durmaz

Linde

Jens Sievers

Vorsitz Elternbeirat Schule
Weide

Marzena Gutberlet

Mc

Michaela Jörke

Od

Miriam Wening

Jugendstufe

Oxana Monsch

Mc

Sabine De Boer

Oa

Swantje Schneider

Linde

Thomas Engelhard

Ahorn

Gabriele Lutze

Mb

Tim Kempen

Birke

Andrea Hoh

Oa

Bettina Schlüter

Od

Daniela Stierand

Kirsche

Eva Büttel

Ob

Inga Pilny

Kirsche

Jens Wagner

Od

Josefine Raith

Weide

Margarete Stocker

Eiche

Maria Deffner

Kastanie

Ramona Förtsch

Kastanie

Sema Utku

Oc

Themistoklis Mirkos

Apfel

Informationen aus dem Elternbeirat Kinderhaus & Schule

EB Schule
23. Oktober 2025
Weihnachtspäckchenkonvoi 2025

Liebe MONTESSORI-Gemeinschaft,

wie die letzten 2 Jahre beteiligen wir uns wieder beim Weihnachtspäckchenkonvoi (mehr Infos unter: https://weihnachtspaeckchenkonvoi.de), um bedürftigen Kindern in Osteuropa eine Freude zu machen. Den Flyer mit den genauen Informationen welche Dinge neben einem aussortieren Spielzeug oder Kuscheltier eures Kindes das Paket enthalten sollte sowie die Aufkleber findet ihr ebenfalls auf der Website. Ihr könnt aber gerne auch die weihnachtlich verpackten Pakete mit „wasserfestem Stift“ beschriften.

Wichtig ist, dass die gepackten Päckchen gut verklebt werden, damit sie beim Transport nicht aufgehen. Danach bitte weihnachtlich verpacken und beschriften oder den Aufkleber so befestigen, dass er nicht abgeht.

  • Abholung: Freitag, den 14.11.2025 um 13:30 Uhr
  • Ablageort: Klavierzimmer EG gegenüber Weide / Birke
  • Start Ablage: nach den Herbstferien

 

Wir freuen uns auf rege Teilnahme und wieder auf helfende Hände von den Kindern aus der Mitti, dem Hort oder dem Kindergarten bei der Übergabe der Pakete.

Euer Elternbeirat Schule

EB Schule
29. Oktober 2024
Weihnachtspäckchenkonvoi

Liebe Alle,

langsam naht die Weihnachtszeit und damit wieder die Zeit der Nächstenliebe und des Schenkens. Wie in den letzten beiden Jahren haben sich die Schulleitung und der Elternbeirat entschieden, sich an der Aktion „Weihnachtspäckchenkonvoi“ des Round Tables zu beteiligen.

Am 24.10.2024 wurden den Klassenelternsprechern einige Flyer für die Klasse verteilt. Da wir aber nicht genügend Flyer zur Verfügung hatten, findet ihr anbei sowohl den Flyer als auch Aufkleber zum Ausdrucken. Ihr könnt aber auch gerne die Pakete nach dem Verpacken einfach mit „Edding“ beschriften (am Besten in englisch).

Mit dem Grundgedanken "Kinder helfen Kindern", werden Schuhkartons/Kartons von unseren Kindern gepackt, in dem sie ein eigenes gut erhaltenes Spielzeug auswählen, von dem sie sich
trennen wollen, um es zu verschenken. Anschließend werden die Päckchen schön verpackt, gesammelt und vom Round Table Deutschland zu bedürftigen Kindern in entlegene und ländliche Regionen in Osteuropa gebracht.

Diese Aktion ist auf freiwilliger Basis, wir hoffen aber, dass sich viele aus der Schulfamilie des Montessori Zentrums Nürnberg beteiligen wollen.
Im Jahr 2022 hatten wir 80 Pakete geschafft und letztes Jahr waren es schon 140 ganz wundervolle Pakete.

 

Vom Ablauf her, sieht es so aus:
Jedes Kind kann sich in den Herbstferien überlegen, von welchem Spielzeug/Auto/Kuscheltier es sich trennen will.
Die Eltern füllen mit den Kindern den Schuhkarton/Karton noch mit einigen weiteren der unten aufgeführten Dinge auf, so dass der Karton gut gefüllt ist (Beispiel - siehe auch Flyer):

  • Neu oder Neuwertiges, gut haltbar und kindgerecht Spielsachen, Würfel- und Kartenspiele, Aufkleber, Jojos, Kuscheltiere, Spielzeugautos, Bälle (--- wichtig--- nichts mit Batterien oder in deutscher Sprache)
  • Neue oder neuwertige Kinderkleidung, z.B. Mützen, Handschuhe, Schals, Sportsachen (ist gut zum Auspolstern des Kartons, damit der Inhalt nicht hin- und herfliegt)
  • Mal- und Schreibutensilien, Schulbedarf (Hefte, Stifte, Spitzer, Radiergummi, Malbücher etc.)
  • Hygieneartikel, wie z.B. Zahnpasta, Zahnbürste und Waschzeug, -> (sind besonders wichtig und sollten in jedem Paket enthalten sein)
  • Geldbeutel, Kalender, Tagebücher, Alben
  • Süßigkeiten, Schokolade

 

Den gefüllten Schuhkarton bitte gut mit Klebeband verschließen und anschließend mit weihnachtlichem Papier verpacken.
Auf den verpackten Schuhkarton bitte folgende Dinge notieren oder ihn mit den beigefügten Aufklebern versehen und das entsprechende ankreuzen (die Aufkleber bitte gut festkleben, damit sie beim Transport nicht verloren gehen):

Für welches Alter ist der Inhalt?

  • 3-6 Jahre
  • 7-10 Jahre
  • 11-15 Jahre
  • Oder ein genaues Alter angeben (z.B. Age 5 years)
  • Ist er für Junge oder Mädchen oder Unisex?
  • Falls ihr Kleidung oder Schuhe beifügt, schreibt bitte einfach die Größe außen aufs Paket (116/122, shoe 34 etc.)

 

Ab Montag, den 11.11.2024 könnt ihr die fertig verpackten und beschrifteten Pakete in der Schule im EG im Klavierzimmer gegenüber von Weide/Birke abstellen.
Abholung der Pakete durch den Round Table erfolgt am: Freitag, der 15.11.2024 um 14 Uhr.

Wir freuen uns auf rege Beteiligung und wünschen viel Spaß beim Packen!

Liebe Grüße,

Josefine (Weide) im Namen vom Elternbeirat

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen, dem MONTESSORI Förderkreis Nürnberg e. V. (Adresse: Dr.-Carlo-Schmid-Str. 128 – 130, 90491 Nürnberg; Telefon: 0911 580547-10; E‑Mail: geschaeftsstelle@montessori-nuernberg.de) (nachfolgend „Veranstalter“) und dem/der Bewerber/in für die und/oder Teilnehmer/in an den von ihr in Präsenz- oder Online-Form angebotenen Kursen und/oder Veranstaltungen (nachfolgend „Teilnehmer“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Etwaige Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Veranstalterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung, das Aufnahmeverfahren und der Vertragsabschluss für die Teilnahme an Präsenz- oder Online-Kursen richten sich nach diesen Bedingungen.

(2) Die Anmeldung für die Teilnahme an Präsenz- oder Online- Veranstaltungen erfolgt über die Internetseite der Veranstalterin (www.montessori-nuernberg.de). Dort wird der Teilnehmer aufgefordert, die erforderlichen Anmeldedaten einzugeben. Durch Klicken des Buttons „Verbindlich Anmelden“ gibt der Teilnehmer ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der von ihm gewählten Veranstaltung ab. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Eingangsbestätigung per E Mail, die noch keine Annahme des Antrages darstellt.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Teilnehmer von der Veranstalterin eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail (nachfolgend „Teilnahmebestätigung“) erhalten hat. Die Annahme des Angebotes auf Abschluss des Vertrages hängt insbesondere von den freien Kapazitäten der jeweiligen Veranstaltung ab. In der Bestätigungs-E-Mail erhält der Teilnehmer weitere Informationen zur Veranstaltung (Datum, Ort usw.).

§ 3 Teilnahmegebühr für Seminare/Kurse

(1) Die im Programm angegebenen Preise umfassen die Teilnahmegebühr und ggf. Arbeitsmaterialien für die Teilnehmer. Weitergehende ggf. enthaltene Serviceleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Programmtext und den Einzelbeschreibungen.

(2) Nicht enthalten sind Reise- und Übernachtungskosten – diese werden durch die Teilnehmer getragen. Buchungen für Übernachtungen erfolgen durch die Teilnehmer. Abweichende Regelungen sind in den Einzelbeschreibungen ersichtlich.

(3) Erstattungen für nicht oder nicht vollständig abgenommene Leistungen erfolgen nicht.

§ 4 Zahlungsmodalitäten

(1) Die Zahlungsmodalitäten für die Teilnahme an Studiengängen richten sich nach diesen Bedingungen.

(2) Die Zahlung für Veranstaltungen erfolgt auf Rechnung der Veranstalterin. Die Rechnung wird dem Teilnehmer einer Präsenz-Veranstaltung zusammen mit der Teilnahmebestätigung ca. vier bis sechs Wochen vor dem Termin der Präsenz-Veranstaltung per E-Mail zugesendet.

(3) Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist mit Zugang der Rechnung fällig und hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen.

(4) Auf Anfrage kann die Zahlung der Teilnehmergebühr für mehrjährige Kurse anteilig, entsprechend der Dauer in Jahren eines Kurses, in Raten jährlich im Voraus beglichen werden.

§ 5 Stornierung und Absage von Veranstaltungen

(1) Sollte der Teilnehmer nach Erhalt der Rechnung unerwartet nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, ist eine Absage in Textform (§ 126b BGB, Email genügt), ohne Nennung von Gründen, erforderlich.

(2) Im Falle der Nichtteilnahme werden folgende Gebühren erhoben:

(a) bis zum Erhalt der Teilnahmebestätigung oder im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts sind bei Präsenz-Veranstaltungen keine Gebühren mit einer Stornierung verbunden;

(b) nach Erhalt der Teilnahmebestätigung bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 50% der Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt;

(c) ab 4 Wochen vor dem Beginn einer Veranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

(d) Bei Kursen mit einer online Lernplattform gilt die Übermittlung der Anmeldedaten für die Lernplattform als Kursbeginn.

(e) Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden entsprechend den Stornobedingungen wiedererstattet.

(3) Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass der Veranstalterin durch die Absage bzw. die Nichtteilnahme keine oder geringere Schäden entstanden sind als die nach Abs. (2) pauschalierten.

(4) Die Veranstalterin sowie der jeweilige Veranstalter behalten sich vor, Veranstaltungstage, Veranstaltungsblöcke oder Kurse (siehe § 5 Abs. 5 buchst (a)) räumlich und/oder zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In Ausnahmefällen kann auch ein Wechsel des Dozenten/der Dozentin möglich sein.

(5) Sollte ohne Verschulden des Teilnehmers eine Absage durch den Veranstalter stattfinden müssen, gelten folgende Regelungen:

(a) Der Montessori Förderkreis e.V. bemüht sich im Falle einer Absage stets, eine Verlegung der Veranstaltung anzubieten. Als Veranstaltungstag wird ein einzelner Tag bezeichnet, an dem eine Veranstaltung stattfindet. Als „Abschlussveranstaltung“ wird bei den Montessori Intensivseminaren die Abschlussveranstaltung bezeichnet. Bei den Montessori Ausbildungskursen bezeichnet der Begriff „Veranstaltungsblock“ die Blockwoche in den Sommerferien, oder die Blöcke freitags und samstags jeweils einzeln. Als Fachbereich werden alle Veranstaltungen zum Thema eines Fachbereiches bezeichnet. Als „Kurs“ wird der gesamte Kurs bzw. das gesamte Seminar bezeichnet.

(b) Bei Absage eines Veranstaltungstages oder eines Veranstaltungsblocks ohne Verlegung, wird der anteilige Preis des jeweiligen Veranstaltungstages oder -blocks zurückerstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt. Der anteilige Preis errechnet sich beim Montessori Ausbildungskurs daraus, dass der Preis des jeweiligen Fachbereiches durch die Anzahl der Tage des Fachbereichs geteilt wird und damit der Preis eines einzelnen Veranstaltungstags oder -blocks ermittelt wird und vom Gesamtpreis abgezogen wird.

(c) Bei Absage von Veranstaltungstagen, -blöcken oder Kursen besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf nachträgliche Durchführung. Der Teilnehmer kann den Preis des Kurses auch nicht weitergehend als unter § 5 Abs. 5 buchst. (b) geregelt mindern.

(d) Bei Absage eines Kurses ohne Verlegung wird der gesamte Kurspreis zurückerstattet.

§ 6 Haftung

(1) Die Veranstalterin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Veranstalterin haftet für leichte Fahrlässigkeit nur, soweit diese auf der Verletzung solcher Pflichten beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen durfte (wesentliche Vertragspflichten). Die Haftung ist dabei auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Arglist oder im Fall einer Garantie. Die Haftungsbegrenzung gilt auch für Erfüllungsgehilfen und Organe der Veranstalterin.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen der Veranstalterin und den Teilnehmern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Teilnehmer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt

(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

(3) Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.