Erklärung zur Barrierefreiheit
Der MONTESSORI Förderkreis Nürnberg e. V. ist bemüht, seine Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten.
Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften: Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, vereinbar.
Die Vereinbarkeit basiert auf einer Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Derzeit sind möglicherweise noch nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei. Dies kann insbesondere folgende Bereiche betreffen:
- PDF-Dokumente und ältere Downloads
- Einzelne Bilder oder grafische Elemente ohne vollständige Alternativtexte
- Eingeschränkte Kontraste einzelner Gestaltungselemente
- Teilweise eingeschränkte Bedienbarkeit mit Tastatur oder Screenreader
- Eingebundene Inhalte und Dokumente externer Anbieter
Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 18. Mai 2026 erstellt.
Die Bewertung der Website erfolgte im Rahmen einer Selbstbewertung anhand der Anforderungen der BITV 2.0 und WCAG 2.1.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten, kontaktieren Sie uns gerne.
MONTESSORI Förderkreis Nürnberg e. V.
Dr.-Carlo-Schmid-Straße 128 – 130
90491 Nürnberg
Fon: 0911 580547-10
Durchsetzungsverfahren
Falls Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt zu sein und Ihre Hinweise innerhalb von sechs Wochen nicht oder nicht zufriedenstellend beantwortet wurden, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 10 BayDiV
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de