Von der Krippe

bis zum

passenden

Abschluss

– ob Mittlere Reife,

Abitur oder

Ausbildung

swoosh05

„Nicht das Kind sollte sich der Umgebung anpassen, sondern wir sollten die Umgebung dem Kind anpassen.“

Maria Montessori

Unser Neubau

Mit dem Neubau für die Klassen 7 – 10 wird das Zentrum nun im Sinne der Montessoripäda­gogik „aufgeräumt“. Jede Altersstufe findet einen Bereich vor, der auf ihre Entwicklungsbe­dürfnisse zugeschnitten ist:

  • Die Kinderkrippe hat ihr eigenes rotes Häuschen,
  • die Kindergartenkinder leben zwar unter einem Dach mit der Sekundarstufe, haben dort aber ihren eigenen, gut abgegrenzten Bereich,
  • die 6 – 12-jährigen haben den Altbau als Haus der kosmischen Erziehung zur Verfü­gung, der mit Horträumen für 1 – 4 und einem Ganztagsbereich für 5/6 im 2. OG aus­gestattet ist,
  • die 13 – 16-jährigen finden ihre „Erfahrungsschule des sozialen Lebens“ im Neubau mit seinem Außengelände und können ihren Bildungsweg
  • in der MOS fortsetzen, die bereits am richtigen Platz steht.

Der neue Kindergarten

Planausschnitt Kindergarten

Das wünschten sich die Pädagog*innen:

Die Räume sollen die Montessoripädagogik für das Kindergartenalter bestmöglich unter­stüt­zen. Das Haus soll für die Kinder überschaubar sein, an keiner Stelle darf Gedränge ent­stehen. Die Räume sollen so angeordnet sein, dass die Pädagog*innen die Kinder leicht im Blick behalten können. Toiletten, Waschbecken und Schlafraum sol­len von der Gruppe aus leicht erreichbar sein, ebenso wie der Garten, der Platz für Sand- und Wasserspiele und Gelegenheit zur Beo­bachtung und Pflege von Pflanzen bieten soll. Es soll Platz für ungestörte Eltern­ge­spräche geben, die Bereiche für das Ankommen und Weggehen der Kinder sollen freundlich gestaltet sein. Die Pädagog*innen benötigen einen ungestörten Ruhebereich. Das Raumklima soll im Sommer wie im Winter angenehm sein.

So wird gebaut:

Je zwei Gruppen sind in nahezu quadratischen Räumen mit Küchenblock und ent­sprechend ausgestatteten Ecken für kreative Arbeiten zusammengefasst. Sie haben einen gemeinsamen Wasch- und Schlafraum sowie eigene Zu- und Ausgänge zum Garten mit viel Platz für die Garderoben. Jede Gruppe verfügt über einen überdachten Terras­senbereich mit Blick in den Garten, für den es einen eigenen Zugang gibt.

Je zwei Gruppen haben einen Übergabebereich mit eigenem Eingang. Die Räume für Eltern­gespräche wie auch der Personalraum befinden sich außerhalb des Gruppenbe­reichs.

Die neue Schule

Das wünschten sich die Pädagog*innen:

Es soll viel Platz zur Begegnung für die Jugendlichen sein. Die Räume sollen sich fle­xibel an die Bedürfnisse bei Präsentationen, Gruppen- und Einzelarbeit anpassen lassen, im gesamten Gebäude sollen sich überall freundliche Plätze für Einzel- und Gruppenarbeit einrichten las­sen. Die Fachräume, in denen auch lautstark gearbei­tet wird, sollen die Arbeit im Cluster nicht stören. Ein Team von Pädagog*innen soll für je­weils 100 Schüler*innen der 7/8 zw. 9/10 zuständig sein.

Das Gebäude soll im Sommer wie im Winter konzentriertes Arbeiten unterstützen und gleich­zeitig als Lerngegenstand für klimafreundliches Verhalten dienen. Woher der Strom, die Wär­me bzw. die Kühlung kommt und welche Materialien verbaut wurden, soll für die Jugendli­chen nachvollziehbar und ein Anstoß zum Nachdenken über Architektur sein. Das Haus soll so ge­staltet sein, dass sich Jugendliche wie Erwachsene dort den ganzen Tag über wohlfühlen, in Ruhe essen und sich auch entspannen können.

So wird gebaut:

Jeweils vier Klassenräume werden um einen „Marktplatz“ herum angeordnet, der für alle jeder­zeit zugänglich ist und mit je zwei Küchenblöcken die nötigen hauswirtschaftlichen Arbeiten ermöglicht. Alle „Wände“ bestehen aus Glas- und Regalelementen, die sich leicht neu anord­nen lassen. Die Esstische lassen sich so über den Markt­platz verteilen, dass kein „Massen­be­trieb“ entsteht. Loggien und großzügig gestaltete Flure können jederzeit für Einzel- und Grup­penarbeit genutzt werden.

Die Arbeitsplätze für die Pädagog*innen befinden sich in einem Teamraum im Cluster, das Leh­rer*innenzimmer im Querflügel ist Pausen- und Ruheraum.

Die Fachräume sind getrennt vom Cluster im Querflügel untergebracht. Im Erdgeschoss kann der Raum für Veranstaltungen um den Musikraum erweitert und mit einer Bühne ausgestattet werden. Die Lehrküche kann für die Verpflegung von Ver­an­stal­tungen, aber auch für die selb­ständige Mittagsverpflegung von Gruppen in hauswirt­schaftlichen Projekten genutzt werden.

Planausschnitt Cluster Sekundarstufe

Umbau Bestandsgebäude

Nach dem Umzug des Kindergartens und der Klassen aus dem 2. OG des Bestandsgebäudes im Mai 2023, beginnt der Umbau des bestehenden Gebäudes, der bis August 2023 abgeschlossen sein wird.

Das Kinderhaus mit seinem Garten und der Dachterrasse wird Hortbereich, die Räu­me wer­den den Bedürfnissen der Hortkinder entsprechend ausgestattet.

Im 2. OG der Schule entstehen Bereiche für den Ganztagsbetrieb, wobei ebenso wie im Neu­bau in Nischen zwischen den Klassenräumen gegessen wird, die sich zum Flur hin öffnen, mit einem Küchenblock ausgestattet sind und sich tagsüber für Einzel- und Gruppenarbeit nutzen lassen. Die Pädagog*innen finden einen Teamraum für ihre Arbeit vor.

Die klimatischen Bedingungen im Altbau werden verbessert, nachdem der Neubau abge­schlossen ist. Dabei wird die gesamte Südfassade erneuert, und in Anlehnung an die Neu­bau­fassade als Lochfassade – also mit kleineren Fensterflächen – ausgeführt. Die Beheizung im Winter und die Kühlung im Sommer wird über neu eingezogene Heiz- Kühldecken realisiert, die Energie dafür erzeugt eine neu errichtete Photovoltaikanlage auf den Dächern des Altbaus.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen, dem MONTESSORI Förderkreis Nürnberg e. V. (Adresse: Dr.-Carlo-Schmid-Str. 128 – 130, 90491 Nürnberg; Telefon: 0911 580547-10; E‑Mail: geschaeftsstelle@montessori-nuernberg.de) (nachfolgend „Veranstalter“) und dem/der Bewerber/in für die und/oder Teilnehmer/in an den von ihr in Präsenz- oder Online-Form angebotenen Kursen und/oder Veranstaltungen (nachfolgend „Teilnehmer“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Etwaige Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Veranstalterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung, das Aufnahmeverfahren und der Vertragsabschluss für die Teilnahme an Präsenz- oder Online-Kursen richten sich nach diesen Bedingungen.

(2) Die Anmeldung für die Teilnahme an Präsenz- oder Online- Veranstaltungen erfolgt über die Internetseite der Veranstalterin (www.montessori-nuernberg.de). Dort wird der Teilnehmer aufgefordert, die erforderlichen Anmeldedaten einzugeben. Durch Klicken des Buttons „Verbindlich Anmelden“ gibt der Teilnehmer ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der von ihm gewählten Veranstaltung ab. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Eingangsbestätigung per E Mail, die noch keine Annahme des Antrages darstellt.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Teilnehmer von der Veranstalterin eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail (nachfolgend „Teilnahmebestätigung“) erhalten hat. Die Annahme des Angebotes auf Abschluss des Vertrages hängt insbesondere von den freien Kapazitäten der jeweiligen Veranstaltung ab. In der Bestätigungs-E-Mail erhält der Teilnehmer weitere Informationen zur Veranstaltung (Datum, Ort usw.).

§ 3 Teilnahmegebühr für Seminare/Kurse

(1) Die im Programm angegebenen Preise umfassen die Teilnahmegebühr und ggf. Arbeitsmaterialien für die Teilnehmer. Weitergehende ggf. enthaltene Serviceleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Programmtext und den Einzelbeschreibungen.

(2) Nicht enthalten sind Reise- und Übernachtungskosten – diese werden durch die Teilnehmer getragen. Buchungen für Übernachtungen erfolgen durch die Teilnehmer. Abweichende Regelungen sind in den Einzelbeschreibungen ersichtlich.

(3) Erstattungen für nicht oder nicht vollständig abgenommene Leistungen erfolgen nicht.

§ 4 Zahlungsmodalitäten

(1) Die Zahlungsmodalitäten für die Teilnahme an Studiengängen richten sich nach diesen Bedingungen.

(2) Die Zahlung für Veranstaltungen erfolgt auf Rechnung der Veranstalterin. Die Rechnung wird dem Teilnehmer einer Präsenz-Veranstaltung zusammen mit der Teilnahmebestätigung ca. vier bis sechs Wochen vor dem Termin der Präsenz-Veranstaltung per E-Mail zugesendet.

(3) Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist mit Zugang der Rechnung fällig und hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen.

(4) Auf Anfrage kann die Zahlung der Teilnehmergebühr für mehrjährige Kurse anteilig, entsprechend der Dauer in Jahren eines Kurses, in Raten jährlich im Voraus beglichen werden.

§ 5 Stornierung und Absage von Veranstaltungen

(1) Sollte der Teilnehmer nach Erhalt der Rechnung unerwartet nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, ist eine Absage in Textform (§ 126b BGB, Email genügt), ohne Nennung von Gründen, erforderlich.

(2) Im Falle der Nichtteilnahme werden folgende Gebühren erhoben:

(a) bis zum Erhalt der Teilnahmebestätigung oder im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts sind bei Präsenz-Veranstaltungen keine Gebühren mit einer Stornierung verbunden;

(b) nach Erhalt der Teilnahmebestätigung bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 50% der Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt;

(c) ab 4 Wochen vor dem Beginn einer Veranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

(d) Bei Kursen mit einer online Lernplattform gilt die Übermittlung der Anmeldedaten für die Lernplattform als Kursbeginn.

(e) Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden entsprechend den Stornobedingungen wiedererstattet.

(3) Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass der Veranstalterin durch die Absage bzw. die Nichtteilnahme keine oder geringere Schäden entstanden sind als die nach Abs. (2) pauschalierten.

(4) Die Veranstalterin sowie der jeweilige Veranstalter behalten sich vor, Veranstaltungstage, Veranstaltungsblöcke oder Kurse (siehe § 5 Abs. 5 buchst (a)) räumlich und/oder zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In Ausnahmefällen kann auch ein Wechsel des Dozenten/der Dozentin möglich sein.

(5) Sollte ohne Verschulden des Teilnehmers eine Absage durch den Veranstalter stattfinden müssen, gelten folgende Regelungen:

(a) Der Montessori Förderkreis e.V. bemüht sich im Falle einer Absage stets, eine Verlegung der Veranstaltung anzubieten. Als Veranstaltungstag wird ein einzelner Tag bezeichnet, an dem eine Veranstaltung stattfindet. Als „Abschlussveranstaltung“ wird bei den Montessori Intensivseminaren die Abschlussveranstaltung bezeichnet. Bei den Montessori Ausbildungskursen bezeichnet der Begriff „Veranstaltungsblock“ die Blockwoche in den Sommerferien, oder die Blöcke freitags und samstags jeweils einzeln. Als Fachbereich werden alle Veranstaltungen zum Thema eines Fachbereiches bezeichnet. Als „Kurs“ wird der gesamte Kurs bzw. das gesamte Seminar bezeichnet.

(b) Bei Absage eines Veranstaltungstages oder eines Veranstaltungsblocks ohne Verlegung, wird der anteilige Preis des jeweiligen Veranstaltungstages oder -blocks zurückerstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt. Der anteilige Preis errechnet sich beim Montessori Ausbildungskurs daraus, dass der Preis des jeweiligen Fachbereiches durch die Anzahl der Tage des Fachbereichs geteilt wird und damit der Preis eines einzelnen Veranstaltungstags oder -blocks ermittelt wird und vom Gesamtpreis abgezogen wird.

(c) Bei Absage von Veranstaltungstagen, -blöcken oder Kursen besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf nachträgliche Durchführung. Der Teilnehmer kann den Preis des Kurses auch nicht weitergehend als unter § 5 Abs. 5 buchst. (b) geregelt mindern.

(d) Bei Absage eines Kurses ohne Verlegung wird der gesamte Kurspreis zurückerstattet.

§ 6 Haftung

(1) Die Veranstalterin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Veranstalterin haftet für leichte Fahrlässigkeit nur, soweit diese auf der Verletzung solcher Pflichten beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen durfte (wesentliche Vertragspflichten). Die Haftung ist dabei auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Arglist oder im Fall einer Garantie. Die Haftungsbegrenzung gilt auch für Erfüllungsgehilfen und Organe der Veranstalterin.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen der Veranstalterin und den Teilnehmern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Teilnehmer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt

(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

(3) Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.