Alle Termine des MONTESSORI Zentrum Nürnberg auf einen Blick.
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Kindergarten Kindergarten-Hausbesichtigung 16:15 Uhr bis 17:00 Uhr vorgesehen für: Bewerber |
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Hort Hort geschlossen Krippe Krippe geschlossen Kindergarten KiGa geschlossen Weihnachts- ferien |
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Hort Hort geschlossen Krippe Krippe geschlossen Kindergarten KiGa geschlossen Weihnachts- ferien |
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Erster Weihnachtstag Hort Hort geschlossen Krippe Krippe geschlossen Kindergarten KiGa geschlossen Weihnachts- ferien |
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Zweiter Weihnachtstag Hort Hort geschlossen Krippe Krippe geschlossen Kindergarten KiGa geschlossen Weihnachts- ferien |
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Hort Hort geschlossen Krippe Krippe geschlossen Kindergarten KiGa geschlossen Weihnachts- ferien |
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Neujahr Hort Hort geschlossen Krippe Krippe geschlossen Kindergarten KiGa geschlossen Weihnachts- ferien |
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Hort Hort geschlossen Krippe Krippe geschlossen Kindergarten KiGa geschlossen Weihnachts- ferien |
Liebe Montessori-Eltern!
Du hast/ihr habt entschieden dein/euer Kind oder Kinder in unserem MONTESSORI Zentrum Nürnberg zur Schule bzw. in das Kinderhaus gehen zu lassen. Deine/eure Zustimmung zur Elternmitarbeit ist Bestandteil des Schul- bzw. Kinderhausvertrages (Krippe, Kindergarten, Hort).
Diese Zustimmung stellt eine wichtige Voraussetzung für die positive Weiterentwicklung und den weiteren Bestand unserer MONTESSORI Einrichtungen im Sinne unserer Kinder dar.
Alle Modalitäten und Regularien zur Elternmitarbeit erfahrt ihr nachfolgend. Habt ihr darüber hinaus Fragen, wendet euch bitte an die/den Klassenelternsprecher*in und/oder den Elternbeirat Schule bzw. Elternbeirat Kinderhaus.
Wie viele Elternarbeitsstunden sind zu leisten?
Die Mitgliederversammlung legte am 6. Dezember 2000 folgende Elternarbeitsstunden
pro Schul- bzw. Kinderhausjahr fest:
Alleinerziehende 15 Stunden
Familien 30 Stunden
Wer muss den Nachweis über die erbrachten und geleisteten Elternarbeitsstunden abgeben?
Alle Eltern (Schule, Krippe, Kindergarten und/oder Hort) müssen ihren Stundennachweis digital über die SchulApp abgeben.
Was passiert, wenn ich meine Elternarbeitsstunden nicht leiste?
Nicht erbrachte Stunden sind jeweils mit aktuell 10 Euro am Ende des Schul- bzw. Kinderhausjahres auszugleichen und werden über die Schulverwaltung bzw. über den MONTESSORI Förderkreis in Rechnung gestellt (ggf. kann ein Mahnverfahren eingeleitet werden). Bei wiederholtem Vertragsbruch kann eine Kündigung erfolgen. Härtefälle können beim Elternbeirat geltend gemacht werden.
Wann tritt ein „Härtefall“ ein?
In einem Härtefall ist eine Befreiung von den vertraglich zugesicherten Stunden bzw. der Ausgleichszahlung möglich. Ein Härtefall wird durch Antragstellung an den jeweiligen Elternbeirat angezeigt und ist im Einzelfall zu prüfen.
Der Härtefall ist beispielsweise eine „familiäre Katastrophe“ wie Unfall, schwere Krankheit oder Tod einer der im Haushalt des Kindes lebenden Personen. Keine Härtefälle sind Zeitmangel, Arbeitsüberlastung der Eltern und ähnliches.
Erschwerende Lebensumstände, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt waren wie besondere Belastungen von Selbstständigen, Behinderung und ähnliches sind ebenfalls keine befreienden Härtefälle.
Welche Stunden kann ich verrechnen?
Die Elternmitarbeit muss im direkten Zusammenhang mit der Förderung des MONTESSORI Zentrums stehen. Den vielfältigen Möglichkeiten zur aktiven Mitarbeit sind kaum Grenzen gesetzt. Viele Möglichkeiten zur Leistung von Elternarbeitsstunden und deren anrechenbarem Zeitaufwand findest du/findet ihr hier im Forum Elternmitarbeit auf der Website des MONTESSORI Zentrum Nürnberg.
Wichtig!
In allen Einrichtungen des MONTESSORI Zentrum gibt es verpflichtende Elternarbeitsstunden, die von jeder Familie erbracht werden müssen und zwar immer in der Einrichtung des jüngsten Kindes. Es handelt sich um die regelmäßigen Putzdienste, Einkäufe und Wäschedienste. Alle weiteren Elternarbeitsstunden werden bestmöglich geplant und erbracht. Wer gerne über seine Elternarbeitsstunden hinaus weitere Stunden einbringen möchte, kann das selbstverständlich auf freiwilliger Basis tun. Diese Elternarbeitsstunden können nicht zusätzlich verrechnet werden oder für das nächste Schul- oder Kinderhausjahr vorgemerkt werden.
Wie funktioniert die digitale Elternarbeitsstunden-Erfassung über die SchulApp?
Die Elternarbeitsstunden werden bis zum Ende des jeweiligen Schul- bzw. Kinderhausjahres auf dem aktuellen Stundenkonto in der Schul-App erfasst. Ab 1. September 2024 werden die Stunden dann für das neue Schul- bzw. Kinderhausjahr berücksichtigt.
Und zum Abschluss
Informationen über unsere Angebote wie Fachbeiräte und/oder Arbeitsgruppen findet ihr auf der Website Forum Elternarbeit unter https://montessori-nuernberg.de/forum-elternmitarbeit/.
Elternarbeit ist nicht nur ein Weg das MONTESSORI Zentrum Nürnberg zu unterstützen, sondern bietet auch die Möglichkeit, neue Menschen kennen zu lernen.
Liebe Eltern, vielen Dank für das Engagement und die Unterstützung!
Euer Elternbeirat Schule und Kinderhaus
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen, dem MONTESSORI Förderkreis Nürnberg e. V. (Adresse: Dr.-Carlo-Schmid-Str. 128 – 130, 90491 Nürnberg; Telefon: 0911 580547-10; E‑Mail: geschaeftsstelle@montessori-nuernberg.de) (nachfolgend „Veranstalter“) und dem/der Bewerber/in für die und/oder Teilnehmer/in an den von ihr in Präsenz- oder Online-Form angebotenen Kursen und/oder Veranstaltungen (nachfolgend „Teilnehmer“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Etwaige Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Veranstalterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Die Anmeldung, das Aufnahmeverfahren und der Vertragsabschluss für die Teilnahme an Präsenz- oder Online-Kursen richten sich nach diesen Bedingungen.
(2) Die Anmeldung für die Teilnahme an Präsenz- oder Online- Veranstaltungen erfolgt über die Internetseite der Veranstalterin (www.montessori-nuernberg.de). Dort wird der Teilnehmer aufgefordert, die erforderlichen Anmeldedaten einzugeben. Durch Klicken des Buttons „Verbindlich Anmelden“ gibt der Teilnehmer ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der von ihm gewählten Veranstaltung ab. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Eingangsbestätigung per E Mail, die noch keine Annahme des Antrages darstellt.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Teilnehmer von der Veranstalterin eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail (nachfolgend „Teilnahmebestätigung“) erhalten hat. Die Annahme des Angebotes auf Abschluss des Vertrages hängt insbesondere von den freien Kapazitäten der jeweiligen Veranstaltung ab. In der Bestätigungs-E-Mail erhält der Teilnehmer weitere Informationen zur Veranstaltung (Datum, Ort usw.).
(1) Die im Programm angegebenen Preise umfassen die Teilnahmegebühr und ggf. Arbeitsmaterialien für die Teilnehmer. Weitergehende ggf. enthaltene Serviceleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Programmtext und den Einzelbeschreibungen.
(2) Nicht enthalten sind Reise- und Übernachtungskosten – diese werden durch die Teilnehmer getragen. Buchungen für Übernachtungen erfolgen durch die Teilnehmer. Abweichende Regelungen sind in den Einzelbeschreibungen ersichtlich.
(3) Erstattungen für nicht oder nicht vollständig abgenommene Leistungen erfolgen nicht.
(1) Die Zahlungsmodalitäten für die Teilnahme an Studiengängen richten sich nach diesen Bedingungen.
(2) Die Zahlung für Veranstaltungen erfolgt auf Rechnung der Veranstalterin. Die Rechnung wird dem Teilnehmer einer Präsenz-Veranstaltung zusammen mit der Teilnahmebestätigung ca. vier bis sechs Wochen vor dem Termin der Präsenz-Veranstaltung per E-Mail zugesendet.
(3) Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist mit Zugang der Rechnung fällig und hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen.
(4) Auf Anfrage kann die Zahlung der Teilnehmergebühr für mehrjährige Kurse anteilig, entsprechend der Dauer in Jahren eines Kurses, in Raten jährlich im Voraus beglichen werden.
(1) Sollte der Teilnehmer nach Erhalt der Rechnung unerwartet nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, ist eine Absage in Textform (§ 126b BGB, Email genügt), ohne Nennung von Gründen, erforderlich.
(2) Im Falle der Nichtteilnahme werden folgende Gebühren erhoben:
(a) bis zum Erhalt der Teilnahmebestätigung oder im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts sind bei Präsenz-Veranstaltungen keine Gebühren mit einer Stornierung verbunden;
(b) nach Erhalt der Teilnahmebestätigung bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 50% der Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt;
(c) ab 4 Wochen vor dem Beginn einer Veranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
(d) Bei Kursen mit einer online Lernplattform gilt die Übermittlung der Anmeldedaten für die Lernplattform als Kursbeginn.
(e) Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden entsprechend den Stornobedingungen wiedererstattet.
(3) Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass der Veranstalterin durch die Absage bzw. die Nichtteilnahme keine oder geringere Schäden entstanden sind als die nach Abs. (2) pauschalierten.
(4) Die Veranstalterin sowie der jeweilige Veranstalter behalten sich vor, Veranstaltungstage, Veranstaltungsblöcke oder Kurse (siehe § 5 Abs. 5 buchst (a)) räumlich und/oder zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In Ausnahmefällen kann auch ein Wechsel des Dozenten/der Dozentin möglich sein.
(5) Sollte ohne Verschulden des Teilnehmers eine Absage durch den Veranstalter stattfinden müssen, gelten folgende Regelungen:
(a) Der Montessori Förderkreis e.V. bemüht sich im Falle einer Absage stets, eine Verlegung der Veranstaltung anzubieten. Als Veranstaltungstag wird ein einzelner Tag bezeichnet, an dem eine Veranstaltung stattfindet. Als „Abschlussveranstaltung“ wird bei den Montessori Intensivseminaren die Abschlussveranstaltung bezeichnet. Bei den Montessori Ausbildungskursen bezeichnet der Begriff „Veranstaltungsblock“ die Blockwoche in den Sommerferien, oder die Blöcke freitags und samstags jeweils einzeln. Als Fachbereich werden alle Veranstaltungen zum Thema eines Fachbereiches bezeichnet. Als „Kurs“ wird der gesamte Kurs bzw. das gesamte Seminar bezeichnet.
(b) Bei Absage eines Veranstaltungstages oder eines Veranstaltungsblocks ohne Verlegung, wird der anteilige Preis des jeweiligen Veranstaltungstages oder -blocks zurückerstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt. Der anteilige Preis errechnet sich beim Montessori Ausbildungskurs daraus, dass der Preis des jeweiligen Fachbereiches durch die Anzahl der Tage des Fachbereichs geteilt wird und damit der Preis eines einzelnen Veranstaltungstags oder -blocks ermittelt wird und vom Gesamtpreis abgezogen wird.
(c) Bei Absage von Veranstaltungstagen, -blöcken oder Kursen besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf nachträgliche Durchführung. Der Teilnehmer kann den Preis des Kurses auch nicht weitergehend als unter § 5 Abs. 5 buchst. (b) geregelt mindern.
(d) Bei Absage eines Kurses ohne Verlegung wird der gesamte Kurspreis zurückerstattet.
(1) Die Veranstalterin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Veranstalterin haftet für leichte Fahrlässigkeit nur, soweit diese auf der Verletzung solcher Pflichten beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen durfte (wesentliche Vertragspflichten). Die Haftung ist dabei auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Arglist oder im Fall einer Garantie. Die Haftungsbegrenzung gilt auch für Erfüllungsgehilfen und Organe der Veranstalterin.
(1) Auf Verträge zwischen der Veranstalterin und den Teilnehmern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Teilnehmer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt
(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
(3) Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
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