Liebe Montessori-Eltern!
Du hast/ihr habt entschieden dein/euer Kind oder Kinder in unserem MONTESSORI Zentrum Nürnberg zur Schule bzw. in das Kinderhaus gehen zu lassen. Deine/eure Zustimmung zur Elternmitarbeit ist Bestandteil des Schul- bzw. Kinderhausvertrages (Krippe, Kindergarten, Hort).
Diese Zustimmung stellt eine wichtige Voraussetzung für die positive Weiterentwicklung und den weiteren Bestand unserer MONTESSORI Einrichtungen im Sinne unserer Kinder dar.
Alle Modalitäten und Regularien zur Elternmitarbeit erfahrt ihr nachfolgend. Habt ihr darüber hinaus Fragen, wendet euch bitte an die/den Klassenelternsprecher*in und/oder den Elternbeirat Schule bzw. Elternbeirat Kinderhaus.
Wie viele Elternarbeitsstunden sind zu leisten?
Die Mitgliederversammlung legte am 6. Dezember 2000 folgende Elternarbeitsstunden
pro Schul- bzw. Kinderhausjahr fest:
Alleinerziehende 15 Stunden
Familien 30 Stunden
Wer muss den Nachweis über die erbrachten und geleisteten Elternarbeitsstunden abgeben?
Alle Eltern (Schule, Krippe, Kindergarten und/oder Hort) müssen ihren Stundennachweis digital über die SchulApp abgeben.
Was passiert, wenn ich meine Elternarbeitsstunden nicht leiste?
Nicht erbrachte Stunden sind jeweils mit aktuell 10 Euro am Ende des Schul- bzw. Kinderhausjahres auszugleichen und werden über die Schulverwaltung bzw. über den MONTESSORI Förderkreis in Rechnung gestellt (ggf. kann ein Mahnverfahren eingeleitet werden). Bei wiederholtem Vertragsbruch kann eine Kündigung erfolgen. Härtefälle können beim Elternbeirat geltend gemacht werden.
Wann tritt ein „Härtefall“ ein?
In einem Härtefall ist eine Befreiung von den vertraglich zugesicherten Stunden bzw. der Ausgleichszahlung möglich. Ein Härtefall wird durch Antragstellung an den jeweiligen Elternbeirat angezeigt und ist im Einzelfall zu prüfen.
Der Härtefall ist beispielsweise eine „familiäre Katastrophe“ wie Unfall, schwere Krankheit oder Tod einer der im Haushalt des Kindes lebenden Personen. Keine Härtefälle sind Zeitmangel, Arbeitsüberlastung der Eltern und ähnliches.
Erschwerende Lebensumstände, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt waren wie besondere Belastungen von Selbstständigen, Behinderung und ähnliches sind ebenfalls keine befreienden Härtefälle.
Welche Stunden kann ich verrechnen?
Die Elternmitarbeit muss im direkten Zusammenhang mit der Förderung des MONTESSORI Zentrums stehen. Den vielfältigen Möglichkeiten zur aktiven Mitarbeit sind kaum Grenzen gesetzt. Viele Möglichkeiten zur Leistung von Elternarbeitsstunden und deren anrechenbarem Zeitaufwand findest du/findet ihr hier im Forum Elternmitarbeit auf der Website des MONTESSORI Zentrum Nürnberg.
Wichtig!
In allen Einrichtungen des MONTESSORI Zentrum gibt es verpflichtende Elternarbeitsstunden, die von jeder Familie erbracht werden müssen und zwar immer in der Einrichtung des jüngsten Kindes. Es handelt sich um die regelmäßigen Putzdienste, Einkäufe und Wäschedienste. Alle weiteren Elternarbeitsstunden werden bestmöglich geplant und erbracht. Wer gerne über seine Elternarbeitsstunden hinaus weitere Stunden einbringen möchte, kann das selbstverständlich auf freiwilliger Basis tun. Diese Elternarbeitsstunden können nicht zusätzlich verrechnet werden oder für das nächste Schul- oder Kinderhausjahr vorgemerkt werden.
Wie funktioniert die digitale Elternarbeitsstunden-Erfassung über die SchulApp?
Die Elternarbeitsstunden werden bis zum Ende des jeweiligen Schul- bzw. Kinderhausjahres auf dem aktuellen Stundenkonto in der Schul-App erfasst. Ab 1. September 2024 werden die Stunden dann für das neue Schul- bzw. Kinderhausjahr berücksichtigt.
Und zum Abschluss
Informationen über unsere Angebote wie Fachbeiräte und/oder Arbeitsgruppen findet ihr auf der Website Forum Elternarbeit unter https://montessori-nuernberg.de/forum-elternmitarbeit/.
Elternarbeit ist nicht nur ein Weg das MONTESSORI Zentrum Nürnberg zu unterstützen, sondern bietet auch die Möglichkeit, neue Menschen kennen zu lernen.
Liebe Eltern, vielen Dank für das Engagement und die Unterstützung!
Euer Elternbeirat Schule und Kinderhaus